Die oben genannten Einrichtungen
sind wissenschaftliche Anstalten öffentlichen Rechts des
Bundes, denen unbewegliche und bewegliche Denkmale im Besitz des Bundes
zur Erfüllung ihres kulturpolitischen und wissenschaftlichen Auftrags als gemeinnützige öffentliche Aufgabe anvertraut sind und die
mit In-Kraft-Treten der Museumsordnung eigene Rechtspersönlichkeit
erlangen. Die im Folgenden als Bundesmuseen bezeichneten Anstalten sind kulturelle Institutionen,
die im Rahmen eines permanentengesellschaftlichen Diskurses
die ihnen anvertrauten Zeugnisse der Geschichte und Gegenwart der Künste, der Technik, der Natur
sowie der sie erforschenden Wissenschaften sammeln,
konservieren, wissenschaftlich aufarbeiten und dokumentieren und einer breiten
Öffentlichkeit zugänglich machen sollen. Sie sind ein Ort der
lebendigen und zeitgemäßen Auseinandersetzung mit dem ihnen anvertrauten Sammlungsgut. Ihr Wirkungsbereich wird,
entsprechend den jeweiligen historischen und sammlungsspezifischen
Voraussetzungen, in den einzelnen Museumsordnungen geregelt. Die Bundesmuseen sind dazu bestimmt, das ihnen anvertraute
Sammlungsgut zu mehren und zu bewahren und es derart der Öffentlichkeit
zu präsentieren, dass durch die Aufbereitung Verständnis für
Entwicklungen und Zusammenhänge zwischen Gesellschafts-, Kunst-,
Technik-, Natur- und Wissenschaftsphänomenen geweckt wird. Als bedeutende kulturelle Institutionen Österreichs sind sie
dazu aufgerufen, das österreichische Kulturleben zu bereichern, das
Kulturschaffen der Gegenwart, die aktuellen Entwicklungen der Technik und die Veränderungen der Natur zu registrieren und
deren Zeugnisse gezielt zu sammeln und das Sammlungsgut im Sinne des
spezifisch kulturpolitischen Auftrags jedes Hauses ständig zu ergänzen. Dabei pflegen sie den Austausch mit Museen in Österreich
und anderen Ländern im Ausstellungs- und Forschungsbereich. Als
umfassende Bildungseinrichtungen entwickeln sie zeitgemäße und
innovative Formen der Vermittlung besonders für Kinder und Jugendliche. Sie sind zu einer möglichst zweckmäßigen,
wirtschaftlichen und sparsamen Gebarung verpflichtet. Näheres regelt
jeweils eine Museumsordnung. Museumsordnung MUMOK (als Beispiel) |
Wiener
Museumsgesetz 2001 Museumsordnung der Stadt Wien: § 1/1 "...Die Identität der "Museen der Stadt Wien" liegt in ihrer zweifachen Aufgabe von Bewahrung und Erneuerung. So sind die Museen auch ein Ort für die Auseinandersetzung der Stadt mit sich selbst und bieten Raum für den Diskurs über stadtteilbezogene Themen..." |