Wahlen                                       

7.0 Wahlen

 

Wahlen erfolgen aufgrund von Wahlvorschlägen, die einen oder mehrere Kandidaten für eine bestimmte Funktion enthalten. Für die Erstattung von Wahlvorschlägen gelten die Regeln für Abstimmungen sinngemäß (vgl. Punkt 6.0)

 

Wiederwahl ist zulässig, außer es wurde bei der ersten Wahl etwas anderes bestimmt.

 

Vereinspraxis:

Die Statuten enthalten meist besondere Bestimmungen zu Amtsdauer und Wiederwahl von Vereinsorganen.

Wahlvorschläge können von jedem Teilnehmer erstattet werden oder werden von einem Wahlkomitee vorbereitet und vorgelegt.  Abwesende sollen nur unter der Voraussetzung ihrer voraussichtlichen Zustimmung vorgeschlagen werden.

 

Eine Wahl „durch Akklamation“ ist ungültig. Die Stimmabgabe muss persönlich erfolgen, eine Vertretung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

 

Vereinspraxis:

Die Statuten können besondere Bestimmungen betreffend die Übertragung des Stimmrechts enthalten.

 


7.1 Wahlergebnis

 

Nach Abschluss des Abstimmungsverfahrens zählen die Stimmzähler die Stimmen und stellen fest:

a)      die Zahl der Stimmberechtigten

b)      die Zahl der abgegebenen Stimmen

c)      die Zahl der gültigen Stimmen

d)      die Zahl der auf jeden Kandidaten entfallenden Stimmen.

 

Sie fertigen darüber eine kurze Niederschrift an und übergeben diese Vorsitzenden.

 

Als gewählt gilt jener Kandidat,  auf den mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen entfallen ist.

 

Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigt, wird ein zweiter Wahlgang zwischen jenen beiden Kandidaten  durchgeführt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben (Stichwahl). Gewählt ist, wer die größere Stimmenzahl auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit im zweiten Wahlgang wird ein dritter Wahlgang durchgeführt. Führt dieser zu keiner Mehrheit, entscheidet das Los.

 

Stehen mehrere Kandidaten für ein Gremium zur Wahl, das aus mehreren Mitgliedern besteht, so gelten die Kandidaten als gewählt, die die meisten Stimmen gewinnen konnten. Eine Stichwahl findet nicht statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Erlangt bei einer Wahl der einzige Kandidat nicht die erforderliche Mehrheit oder enthalten sich mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten, gilt er als nicht gewählt.

 

Nach der Wahl fragt der Vorsitzende den Kandidaten, ob er die Wahl annimmt. Abwesende sind so bald wie möglich aufzufordern, eine Erklärung zur Wahl abzugeben. Die Wahl wird erst mit der Erklärung ihrer Annahme wirksam.

 

7.2 Briefwahl

 

Soll eine Wahl brieflich durchgeführt werden, ist dem Einladungsbrief ein besonders gekennzeichneter Stimmzettel und ein an einen Skrutator adressiertes Wahlkuvert beizulegen. 

 

 


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