5.4 Privilegierte Anträge Darunter sind
Anträge zu
verstehen, die sich aus besonderen äußeren
Umständen ergeben – etwa durch eine
in der Umgebung entstanden Notsituation wie
z.B. ein akuter Krankheitsfall, der
Ausbruch eines Feuers oder ein
Polizeieinsatz. Ein
derartiger Antrag ist als Verfahrensantrag
zu behandeln, bedarf aber nur der einfachen
Mehrheit. 5.5 Berichte Berichte an eine
Versammlung
sollen grundsätzlich schriftlich vorgelegt
werden – am besten zusammen mit der
Einladung und der Versendung der
Tagesordnung. Wird ein Bericht mündlich
erstattet, kann auf Antrag mit einfacher
Mehrheit beschlossen werden, dass der
Bericht in Schriftform nachgereicht und dem
Protokoll beigefügt werde.
Wird ein derartiger Beschluss nicht gefasst,
gilt die Niederschrift im Protokoll. Vereinspraxis: 5.6 Resolutionen Durch gesonderten
Entscheid
kann ein Beschluss einer Versammlung
zur Resolution
erklärt werden. Eine
Resolution ist ein zur Veröffentlichung
bestimmter Beschluss einer Versammlung.
Zu seiner Genehmigung ist Zweidrittelmehrheit erforderlich. |
5.7 Anfragen
und Interpellationen
Wenn es dazu einen eigenen
Tagesordnungspunkt
geben soll,
wird dieser an
die vorletzte
Stelle der
Tagesordnung – vor
„Allfälliges“
– gesetzt. An
dieser Stelle
können
die Teilnehmer
die Klärung
eines
bestimmten
Vorganges
(Anfrage) oder
die
Rechtfertigung
einer
bestimmten
Handlungsweise
(Interpellation)
verlangen. Anfragen und Interpellationen sind
an den
Vorsitzenden
zu richten,
der sie je
nach Inhalt
selbst
beantwortet
oder
einen anderen
Teilnehmer der
Versammlung
zur
Beantwortung
auffordert. Der Vorsitzende kann die
Beantwortung
solcher
Interventionen
(etwa zur
Einholung von
ergänzenden
Informationen)
auf die
nächste
Versammlung
verschieben
oder
schriftliche
Antwort
versprechen. Eine Debatte oder Abstimmung über
den Inhalt
einer
Interpellation
oder deren
Beantwortung
ist
unzulässig, da
die
eigentliche
Tagesordnung
bereits
abgearbeitet
ist. |