5.0 Anträge
Jede
Teilnehmer
an einer Versammlung ist dazu berechtigt,
Anträge
zu stellen. Beschlüsse sind nur auf der
Grundlage von Anträgen zulässig. Vielfach
ergeben
sich schon aus der Tagesordnung Anträge, so
etwa der Antrag auf Genehmigung des
Rechnungsabschlusses. Anträge
sind unmissverständlich abzufassen und so zu
formulieren, dass sie mit „ja“ oder „nein“
bzw. mit
„dafür“ oder „dagegen“ beantwortet
werden können. 5.1
Unterstützung Der Antragsteller
erhebt sich und formuliert seinen Antrag in
deutlich verständlicher Form. Handelt es sich um einen Antrag zu einem Thema, das sich nicht aus der Tagesordnung ergibt, fragt der Vorsitzende, ob zumindest ein Teilnehmer bereit ist, diesen Antrag zu unterstützen. Findet sich kein Teilnehmer, der einen solchen Antrag unterstützt, ist dieser abgelehnt. |
5.2
Sachanträge Der zuerst zu einem Thema gestellte Antrag wird
als Hauptantrag
bezeichnet.
Dieser
beschreibt und
begrenzt den
sachlichen
Umfang der
Debatte. Soll ein Hauptantrag erweitert, ergänzt,
abgeändert
oder
eingeschränkt
werden, ist
ein Zusatz-
oder ein Abänderungsantrag
zu stellen.
Die Debatte
darüber ist
gleichzeitig
mit jener zum
Hauptantrag zu
führen. Jeder Antrag kann vom Antragsteller bis zum
Schluss der
Debatte ohne
Begründung
zurückgezogen
oder
abgeändert
werden. Eine
Zurücknahme
des
Hauptantrages
ist einem
Beschluss auf
Übergang zur
Tagesordnung
gleichzuhalten.
Ein Antrag, der sich zur Gänze und diametral
gegen einen
anderen Antrag
richtet
(„Gegenantrag“),
ist aus
logischen und
Zeitgründen
unzulässig,
denn das Ziel,
einen
Beschluss zu
verhindern,
kann mit dem
Aufruf zu
entsprechendem
Abstimmungsverhalten
erreicht
werden. |