Sachanträge                                         

5.0  Anträge

 

Jede Teilnehmer an einer Versammlung ist dazu berechtigt, Anträge zu stellen. Beschlüsse sind nur auf der Grundlage von Anträgen zulässig.

Vielfach ergeben sich schon aus der Tagesordnung Anträge, so etwa der Antrag auf Genehmigung des Rechnungsabschlusses.

Anträge sind unmissverständlich abzufassen und so zu formulieren, dass sie mit „ja“ oder „nein“ bzw. mit  „dafür“ oder „dagegen“  beantwortet werden können.

5.1 Unterstützung

 

Der Antragsteller erhebt sich und formuliert seinen Antrag in deutlich verständlicher Form.

 

Handelt es sich um einen Antrag zu einem Thema, das sich nicht aus der Tagesordnung ergibt, fragt der Vorsitzende,  ob zumindest ein Teilnehmer bereit ist, diesen Antrag zu unterstützen. Findet sich kein Teilnehmer, der einen solchen Antrag unterstützt, ist dieser abgelehnt.


5.2 Sachanträge

 

Der zuerst zu einem Thema gestellte Antrag wird als Hauptantrag bezeichnet. Dieser beschreibt und begrenzt den sachlichen Umfang der Debatte.

 

Soll ein Hauptantrag erweitert, ergänzt, abgeändert oder eingeschränkt werden, ist ein Zusatz- oder ein Abänderungsantrag zu stellen. Die Debatte darüber ist gleichzeitig mit jener zum Hauptantrag zu führen.

 

Jeder Antrag kann vom Antragsteller bis zum Schluss der Debatte ohne Begründung zurückgezogen oder abgeändert werden. Eine Zurücknahme des Hauptantrages ist einem Beschluss auf Übergang zur Tagesordnung gleichzuhalten.

 

Ein Antrag, der sich zur Gänze und diametral gegen einen anderen Antrag richtet („Gegenantrag“), ist aus logischen und Zeitgründen unzulässig, denn das Ziel, einen Beschluss zu verhindern, kann mit dem Aufruf zu entsprechendem Abstimmungsverhalten erreicht werden.

 

 


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