8.0 Mehrheiten
8.1
Arten von Mehrheiten a)
Einstimmigkeit b)
Einmütigkeit Keine Gegenstimmen,
aber
Enthaltungen. c) Absolute Mehrheit Mehr als die Hälfte
der
anwesenden Stimmberechtigten stimmen zu d) Einfache Mehrheit Mehr
zustimmende
als ablehnende Stimmen oder mehr als die
Hälfte der abgegebenen
gültigen Stimmen e)
Qualifizierte
Mehrheit |
8.2 Erforderliche Mehrheiten Mit Ausnahme der untenstehenden
Bestimmungen werden alle Beschlüsse mit einfacher
Mehrheit
gefasst.
Erweiterung der Tagesordnung
(„Dringlichkeitsantrag“)
) Schluss der Debatte Vertagung eines Punktes der
Tagesordnung Erklärung eines Beschlusses zur
Resolution Übergang zur Tagesordnung Aufhebung eines gefassten
Beschlusses Vorzeitiger Schluss einer
Versammlung Vereinspraxis: Die
jeweilige
Geschäftsordnung
kann
verschiedene
Arten von
qualifizierten
Mehrheiten
vorschlagen,
etwa: -
Ausnahmen/Änderungen
der
Geschäftsordnung
oder der
Satzung -
Ernennung zum
Ehrenmitglied
-
Wiederwahl
oder
Verlängerung
der Amtsdauer
von
Funktionären -
Vereinsauflösung
etc. |