Mehrheiten                                     

8.0 Mehrheiten    

 

8.1 Arten von Mehrheiten 

 

a) Einstimmigkeit
Alle anwesenden Stimmberechtigten stimmen zu. Keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen.

 

b) Einmütigkeit

Keine Gegenstimmen, aber Enthaltungen.

 

c) Absolute Mehrheit

Mehr als die Hälfte der anwesenden Stimmberechtigten stimmen zu

 

d) Einfache Mehrheit

Mehr zustimmende als ablehnende Stimmen oder mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen

 

e) Qualifizierte Mehrheit
Zweidrittel-, Dreiviertel- oder Vierfünftelmehrheit




8.2 Erforderliche Mehrheiten

 

Mit Ausnahme der untenstehenden Bestimmungen  werden alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst.


Eine
Zweidrittelmehrheit ist für folgende Beschlüsse erforderlich:

 

Erweiterung der Tagesordnung („Dringlichkeitsantrag“) )

Schluss der Debatte

Vertagung eines Punktes der Tagesordnung

Erklärung eines Beschlusses zur Resolution

Übergang zur Tagesordnung

Aufhebung eines gefassten Beschlusses

Vorzeitiger Schluss einer Versammlung 

 

 

Vereinspraxis:

Die jeweilige Geschäftsordnung kann verschiedene Arten von qualifizierten Mehrheiten vorschlagen, etwa:

- Ausnahmen/Änderungen der Geschäftsordnung oder der Satzung

- Ernennung zum Ehrenmitglied

- Wiederwahl oder Verlängerung der Amtsdauer von Funktionären

- Vereinsauflösung etc.



 

 


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