1.0
Einleitung 1.1
Parlamentarische Demokratie „Österreich ist
eine demokratische Republik. Ihr Recht
geht vom Volk aus.“ Mit diesen Worten
umschreibt Art. 1 der Bundesverfassung das
Prinzip der Volkssouveränität. Recht
entsteht in Österreich grundsätzlich durch
das System der mittelbaren,
„repräsentativen“ Demokratie, in deren
Zentrum das Parlament steht: Nationalrat
und
Bundesrat. Österreich
ist ein Bundesstaat. Daher gibt es
gesetzgebende Körperschaften in den neun
Bundesländern: die Landtage.
Das System der
repräsentativen Demokratie wird ergänzt
durch Formen der direkten Demokratie: Volksbefragung,
Volksbegehren
und Volksabstimmung. Die gesetzlichen
Vertretungskörper werden durch freie Wahlen
nach dem allgemeinen, gleichen und geheimen
Wahlrecht gebildet. Das setzt politische
Parteien und andere wahlwerbenden Gruppen
voraus. Damit kommt es periodisch zu
Wahlkämpfen. Aus dem jeweiligen Wahlergebnis
ergibt sich die Verteilung der Sitze. Das Prinzip der
parlamentarischen Demokratie wird ergänzt
durch die Grundsätze der Gewaltenteilung und
der Rechtsstaatlichkeit. Der Gesetzgebung
stehen Verwaltung und Gerichtsbarkeit als
Kräfte der Vollziehung gegenüber.
Verwaltungsakte dürfen nur auf der Grundlage
von Gesetzen gesetzt werden. Der Bundespräsident
gilt als „Hüter der Verfassung“. Zu den
Kernkompetenzen des Bundespräsidenten
gehören die Ernennung des Bundeskanzlers
und, auf dessen Vorschlag, der weiteren
Mitglieder der Bundesregierung sowie die
Möglichkeit, auf Ersuchen der Regierung den
Nationalrat aufzulösen. Von großer
Bedeutung für die moderne Demokratie sind
die im Staatsgrundgesetz 1867 (StGG)
festgelegten Grund- und Freiheitsrechte,
darunter die Versammlungsfreiheit. Dazu
kommt der Schutz der ethnischen Minderheiten
nach dem Staatsvertrag 1955 und die Presse-
und Meinungsfreiheit nach Art. 10 der
Europäischen Menschenrechtskonvention 1958
(EMRK). In Österreich
herrscht Versammlungs- und Vereinsfreiheit
(Art. 12 StGG und Art. 11 EMRK). Dieses
Grundrecht ist im Rahmen der Gesetze
auszuüben (Versammlungsgesetz 1953). Es wird
durch Verfassungswirklichkeit
ist das sogenannte Begutachtungsverfahren.
Ein wichtiges
Element im modernen demokratischen Prozess
sind die Massenmedien,
die für Transparenz und Kontrolle sorgen,
wenn sie auch des Öfteren an Quoten und
Verkaufszahlen mehr interessiert sind als an
der Wahrheitsfindung. 1.3 Demokratie
ist Diskussion Sieht man sich das
praktische Verfahren in den oben genannten
Institutionen – insbesondere in jenen der
Gesetzgebung – genauer an, wird man zu dem
Schluss kommen, dass in allen diesen
Bereichen – vom Nationalrat bis zur
Volksabstimmung – die Diskussion eine große
Rolle spielt. Diskussion aber braucht
Regeln. Einerseits besteht die Gefahr, dass
ohne allgemein akzeptierte Regeln
Diskussionen zu keinem brauchbaren Ergebnis
führen, andererseits muss es Vorkehrungen
geben, dass Minderheiten nicht völlig
chancenlos bleiben. Aus diesem Grunde gibt
es für jeden Vertretungskörper eine
ausführliche Geschäftsordnung, in der Rede-
und Antragsrecht , Abstimmungen und Wahlen
usw. geregelt sind. An dieser Stelle
soll noch darauf hingewiesen werden, dass
die demokratische Praxis immer auch die
Bereitschaft zum Kompromiss
erfordert. Aus Rede und Gegenrede kann
bei sachbezogener Auseinandersetzung eine
Lösung erreicht werden, die den Anliegen
beider Seiten entgegenkommt. Natürlich gibt
es auch „faule“ Kompromisse, etwa wenn
Personalfragen über Sachfragen gestellt
werden. |
1.5
Diskussionshandbuch
Art. Es erklärt, wie man in Besprechungen,
Gremien,
Konferenzen
oder
Versammlungen
ergebnisorientierte
Diskussionen
führen und
dennoch
Toleranz und
Höflichkeit
beim
Meinungsaustausch
wahren kann.
Der amerikanische Offizier Henry
Martyn Robert
hat schon im
Jahr 1876 die
Notwendigkeit
erkannt,
allgemein
gültige Regeln
für informelle
Treffen
aufzustellen.
Er hat sich
die
Geschäftsordnungspraxis
des
U.S.-Kongresses
zum Vorbild
genommen und
daraus ein
gemeinverständliches
Geschäftsordnungs-Handbuch
geschaffen.
Es ist in den
USA unter der
Bezeichnung “Robert‘s Rules of Order”
allgemein
gebräuchlich
und wird schon
an den Schulen
verwendet.
Einige
Bestimmungen
von Robert‘
Rules of Order
sind auch in
dieses
Handbuch
eingeflossen. Vereinspraxis:
In
den Statuten
von Vereinen
und vielen
anderen
Organisationen
finden sich
meist auch
Angaben zur
Geschäftsordnung.
Bei
Vereinstreffen
sind diese zur
Sitzungsführung
zunächst
heranzuziehen.
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