Debatte                                      

4.0 Debatte und Antragstellung

 

Der Vorsitzende stellt einen Punkt der Tagesordnung nach dem anderen zur Diskussion, indem er die einzelnen Punkte verliest und eventuell auch erläutert. Der Vorsitzende kann zu Verfahrensfragen jederzeit das Wort ergreifen.

 

Die Debatte dient der Erörterung der einzelnen Punkte der Tagesordnung. Während der Debatte hat nur der zum jeweiligen Punkt gemeldete Redner das Wort. Die übrigen Anwesenden sollen der Debatte ihre ungeteilte Aufmerksamkeit schenken. Mobiltelefone sollen leise geschaltet werden.

Der Vorsitzende erteilt zuerst jenem Teilnehmer das Wort, über dessen Veranlassung ein Punkt auf die Tagesordnung gesetzt wurde; trifft dies auf mehrere Teilnehmer zu, bestimmt der Vorsitzende den ersten Redner. Dieser hat zunächst den Sachverhalt darzulegen und kann einen oder mehrere Anträge stellen. Im Anschluss daran eröffnet der Vorsitzende die Debatte.

 

Ist zu einem Tagesordnungspunkt ein Berichterstatter vorgesehen,

erteilt der Vorsitzende zunächst diesem das Wort. Erstattet er

selbst einen ausführlichen Bericht, über den ein Beschluss zu fassen ist, gibt er für die Zeit seiner Ausführungen den Vorsitz an einen anderen Sitzungsteilnehmer ab.

 

Wenn erforderlich, führt der Vorsitzende oder der Schriftführer zu jedem Tagesordnungspunkt eine Rednerliste. Auf Verlangen eines Teilnehmers gibt der Vorsitzende die auf der Rednerliste stehenden Namen bekannt.

 

Wünscht ein Teilnehmer in der Debatte das Wort, so hat er dies dem Vorsitzenden auf deutliche Weise anzuzeigen. Dieser erteilt in der Reihenfolge der Meldungen das Wort.

Diskussionsbeiträge sollen sich auf wesentliche Ausführungen zu dem in Behandlung befindlichen Tagungsordnungspunkt beschränken. Weicht ein Redner erheblich vom Thema ab, so ermahnt ihn der Vorsitzende mit dem Ruf „zur Sache“. Weicht der Redner nach zweimaligem Ruf „zur Sache“ weiterhin erheblich ab, entzieht ihm der Vorsitzende das Wort.

 

Verletzt ein Redner durch seine Ausführungen den Anstand oder

äußert er sich beleidigend, spricht der Vorsitzende die Missbilligung darüber durch einen Ruf „zur Ordnung“ aus. Setzt der Redner nach zweimaligem Ruf „zur Ordnung“ in ordnungswidriger Weise fort, entzieht ihm der Vorsitzende das Wort.

 
Höflichkeit und das Eingehen auf die Argumente der anderen Diskutanten sind der beste Weg, zu für alle akzeptablen Ergebnissen zu kommen.

Abweichend von diesen Bestimmungen hat der Vorsitzende einem Teilnehmer nach Anzeige das Wort zu erteilen, und zwar: 

 

1. sofort:

a) zur Stellung eines Verfahrensantrags  (siehe Punkt 5.3)

b) zur Stellung eines privilegierten Antrags (siehe Punkt 5.4)

 

2. sobald der gegenwärtige Redner ausgesprochen hat:

a) zur Berichtigung oder Aufklärung von Tatsachen

b) zur sofortigen Antragstellung

 

Am Ende der Debatte wird dem Hauptantragsteller Gelegenheit zu einem Schlusswort gegeben. Danach gilt die Debatte als geschlossen. Der Vorsitzende hat nunmehr alle gestellten Anträge zur Abstimmung zu bringen. Änderungen oder Ergänzungen der gestellten Anträge sind nach dem Schluss der Debatte nicht mehr zulässig, es dürfen nur noch offensichtliche Unrichtigkeiten korrigiert werden.

 

 

 


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